Das Gericht ist nicht in der Lage, eine zumindest annäherungsweise korrekte Ausscheidung zwischen den streitgegenständlichen Stockwerkeigentumseinheiten und dem Nachbarsgrundstück (bspw. anhand von Quadratmeterangaben) vorzunehmen. Demnach ist die Pfandsumme um den Betrag von total Fr. 68'195.35 ohne MwSt. (Fr. 64'995.35 + Fr. 3'200.00) bzw. Fr. 73'446.40 inkl. 7.7 % MwSt. zu kürzen.