3.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin behauptet, die Parteien hätten zu Beginn einen Werkvertrag mit einer Summe von Fr. 340'000.00 vereinbart. Nachträglich sei nur ein Zusatzauftrag im Wert von weiteren Fr. 40'000.00 hinzugekommen. Dieser Zusatzauftrag habe unter anderem aus der Errichtung einer Granitstützmauer auf dem Nachbarsgrundstück Nr. 353 und 355 bestanden (Antwort Rz. III/15). Darüber hinaus habe es keine Vertragsänderungen gegeben (Antwort Rz. III/16). Die Kostenüberschreitung seitens der Gesuchstellerin sei unerklärlich (Antwort Rz. III/28 ff.)