Da es sich um Stockwerkeigentum handle, sei die offene Forderung von Fr. 146'713.25 auf die einzelnen Stockwerkeigentumseinheiten aufzuteilen (Gesuch Rz. II/4). Gegenüber drei Stockwerkeigentümern werde das Gesuch vor dem Bezirksgericht K. geltend gemacht (Gesuch Rz. I/3), in vorliegendem Verfahren sei eine Pfandsumme von Fr. 106'367.04 einzutragen (Gesuch Rz. II/4). Ebenfalls einzutragen sei ein Verzugszins von 5 % ab dem 1. Februar 2021 (Gesuch Rz. II/4).