" Das Gesuch der Gesuchstellerin vom 27. März 2021 auf vorläufige Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten sei abzuweisen und das Grundbuchamt Z. sei anzuweisen, die folgenden jeweils zugunsten der Gesuchstellerin (superprovisorisch) vorgemerkten Bauhandwerkerpfandrechte wieder aus dem Grundbuch zu löschen: […] - Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchstellerin - "