Geringfügige Arbeiten gelten aber dann als Vollendungsarbeiten, wenn sie unerlässlich sind; insoweit werden Arbeiten weniger nach quantitativen als vielmehr nach qualitativen Gesichtspunkten gewürdigt.12 4.3. Würdigung Die vorliegenden Bauhandwerkerpfandrechte wurden am 21. Oktober 2020 im Grundbuch vorgemerkt. Folglich genügt es, wenn die Arbeitsvollendung der Gesuchstellerin am 21. Juni 2020 noch nicht eingetreten ist.