4. Eintragungsfrist 4.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, sie habe die letzten Arbeiten am 7. Juli 2020 ausgeführt. Dabei habe es sich um Anpassungsarbeiten des Übergangsbereichs vom Bettenbereich zum Bestand OG gehandelt und damit um zentrale Punkte des Werkvertrags, nämlich der Verlegung von Bodenbelägen, konkret von Teppichen. Zweifelsohne habe es sich bei den Arbeiten vom 29. Juni bis 1. Juli 2020 um Vollendungsarbeiten gehandelt (Gesuch Rz. 5.4, GB 6 und 9).