3. Das Grundbuchamt A. sei anzuweisen, das zugunsten der Gesuchstellerin auf der Liegenschaft der Gesuchsgegnerin, Grdst.-Nr. 456 GB R., als vorläufige Eintragung vorgemerkte Bauhandwerkerpfandrecht im Betrag von CHF 38'469.25 zuzüglich Zins von 5 % seit 14. September 2020 zu löschen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge." Der Vizepräsident zieht in Erwägung: