Die Gesuchstellerin verlangt die vorläufige Eintragung ihres Bauhandwerkerpfandrechts in Höhe von Fr. 55'000.00 zusätzlich Verzugszins von 5 % ab dem 2. September 2020. Die Rechnungen der Gesuchstellerin stammen vom 25. Mai 2020 über Fr. 20'000.00, vom 17. Juni 2020 über Fr. 5'000.00