4.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten mittels separater Verfügung oder im ordentlichen Verfahren bleibt vorbehalten, falls dieses vor dem Handelsgericht stattfindet. Zustellung an:  die Gesuchstellerin (mit Abrechnung mit Kopie der Gesuchsantwort vom 30. Oktober 2020 [inkl. Beilagen])  die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach) Zustellung an:  das Grundbuchamt A. (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG)