5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung der Bauhandwerkerpfandrechte in der jeweils beantragten Höhe nebst Zins zu 5 % ab 26. August 2020 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 12. Oktober 2020 superprovisorisch angeordneten Vormerkungen der vorläufigen Eintragungen der Bauhandwerkerpfandrechte entsprechend zu bestätigen sind.