3. Das Grundbuchamt A. sei anzuweisen, das zugunsten der Gesuchstellerin auf der Liegenschaft der Gesuchsgegnerin, Grdst.-Nr. 3319 GB R., als vorläufige Eintragung vorgemerkte Bauhandwerkerpfandrecht im Betrag von CHF 374'042.50 zuzüglich Zins von 5 % seit 26. August 2020 zu löschen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 8. Der Kostenvorschuss für die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 5'250.00 der Gesuchstellerin ging am 3. November 2020 bei der Obergerichtskasse ein. -5-