3.4.3. Würdigung Voraussetzung für den Anspruch auf Verzugszins ist, dass der Forderungsschuldner sich in Verzug befindet. Die Fälligkeit ist eine Voraussetzung für den Schuldnerverzug, ist jedoch mit diesem nicht gleichzusetzen.16 Für diesen ist vielmehr eine Mahnung oder ein bestimmter Verfalltag erforderlich. Die Gesuchstellerin behauptet weder das eine noch das andere. Auch aus den Akten ist dies nicht ersichtlich.