3. Die Gerichtskosten von Fr. 750.00 werden der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 4. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an: - die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach) - den Gesuchsgegner Mitteilung an: - das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg Aarau, 4. September 2020 Handelsgericht des Kantons Aargau 2. Kammer Der Vizepräsident: Der Gerichtsschreiber: Vetter Schneuwly