Dies hat die C. AG. und die Gesuchstellerin offenbar unterlassen und stattdessen hat der Verwaltungsratspräsident der Gesuchstellerin, H.E., im Verfahren HSU.2020.68 am 6. August 2020 beim Handelsgericht ein Gesuch um Wiedereintragung der Gesuchstellerin gestellt. Der Gesuchstellerin war es damit zumutbar, vor der Einreichung dieses Gesuchs einen Rechtsvertreter mit der Wahrung ihrer Interessen zu beauftragen. Diese Unterlassung hat sie sich selbst zuzuschreiben.