148 ZPO erfolgte damit mehr als 10 Tage seit Wegfall des Säumnisgrundes. Dass die Gesuchstellerin ihren Rechtsvertreter erst am 17. August 2020 mandatierte, mag an dieser Verspätung nicht zu ändern: Die Gesuchstellerin wurde von der C. AG. entsprechend betreut. Deren Verwaltungsratspräsident B.W. wurde anlässlich seiner telefonischen Anfrage vom 31. Juli 2020 ausdrücklich empfohlen, die Rechtslage betreffend einer möglichen Fristwiederherstellung vorab mit einem Rechtsanwalt abzusprechen. Dies hat die C. AG.