12. 12.1. Mit Verfügung vom 14. August 2020 erhob der Vizepräsident des Handelsgerichts des Kantons Aargau von der Gesuchstellerin einen Gerichtskostenvorschuss, setzte dem Gesuchsgegner Frist bis zum 3. September 2020 zur Einreichung einer freiwilligen Stellungnahme und zog die Akten der Verfahren HSU.2020.27 und HSU.2020.68 bei. Er ersuchte zudem das Konkursamt des Kantons Aargau, einstweilen keine weiteren Vollstreckungshandlungen vorzunehmen. 12.2. Die Gesuchstellerin leistete den Gerichtskostenvorschuss fristgerecht. 13. Der Gesuchsgegner reichte innert Frist keine Stellungnahme ein. -5-