11. Mit Gesuch vom 18. August 2020 (Postaufgabe: 18. August 2020) stellte die Gesuchstellerin einen Antrag um Gewährung einer Nachfrist gemäss Art. 148 ZPO. Zur Begründung führte die Gesuchstellerin im Wesentlichen aus, D.O. sei am 19. Dezember 2019 als Verwaltungsratsmitglied der Gesuchstellerin abberufen worden, da er seinen Pflichten nicht nachgekommen sei, insbesondere habe er die Korrespondenz der Gesellschaft nicht weitergeleitet. Der Verwaltungsratsratspräsident der Gesuchstellerin habe vom Organisationsmängelverfahren keine Kenntnis gehabt. Auch der Gesuchsgegner habe ihn diesbezüglich nicht informiert. Aufgrund der Corona-Pandemie sei -4-