9. Am 31. Juli 2020 erkundigte sich B.W. von der C. AG telefonisch beim Handelsgericht des Kantons Aargau, ob bezüglich des Entscheids vom 10. Juni 2020 im Verfahren HSU.2020.27 die Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen sei. Bezüglich einem allfälligen Gesuch um Fristwiederherstellung wurde ihm ausdrücklich geraten, die Rechtslage vorab mit einem Rechtsanwalt abzusprechen. 10. Mit Eingabe vom 6. August 2020 stellte H.E., Verwaltungsratspräsident der Gesuchstellerin, den Antrag, es sei die verfügte Löschung der Gesuchstellerin zu widerrufen und die Gesellschaft wieder im Handelsregister des Kantons Aargau einzutragen.