4. Nachteilsprognose 4.1. Behauptungen der Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin behauptet, sie sei bereits im Besitze einer Baubewilligung für den Neubau von neun Familienhäusern (Gesuch Rz. III./4 f.; GB 19). Sie habe Kaufinteressenten, welche bereit seien, die streitgegenständliche Parzelle samt Baubewilligung zu erwerben. Das entsprechende Rechtsgeschäft sei jedoch blockiert, da die Gesuchsgegnerin zu Unrecht im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen sei.