" 1. Es sei das Grundbuchamt A. gerichtlich anzuweisen, zu Gunsten der Gesuchstellerin auf der der Gesuchsgegnerin gehörenden Parzelle, Grundbuchblatt Nr. 555 der Gemeinde B., E-GRID 987, Liegenschaft Plan Nr. 10 eine Verfügungsbeschränkung im Sinne von Art. 960 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB einzutragen. 2. Die Massnahme gemäss Ziffer 1 sei superprovisorisch anzuordnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchsgegnerin." Der Vizepräsident zieht in Erwägung: