 die Vormerkung auf dem Grdst.-Nr. […] (E-GRID: […]) vollständig zu löschen, und  die Vormerkung auf dem Grdst.-Nr. […] (E-GRID: […]) im Umfang von Fr. 24'455.90 zuzüglich Zins zu 5 % seit 3. Juli 2020 aufrechtzuerhalten und im darüber hinausgehenden Umfang zu löschen. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 21. Oktober 2020 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben. 3.2. Im Säumnisfall fällt die in der vorstehenden Dispositiv-Ziff. 1 angeordnete vorsorgliche Massnahme dahin, wobei die Vormerkung im Grundbuch nur auf entsprechendes Gesuch hin gelöscht wird.