Die Gesuchsgegnerin beantragt zudem einen Mehrwertsteuerzuschlag. Dieser ist ihr zuzusprechen, da sie gemäss UID-Register13 über keine Mehrwertsteuernummer verfügt und folglich nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.14 7.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten im allenfalls vor Handelsgericht stattfindenden Hauptprozess im ordentlichen Verfahren oder aufgrund separater Verfügung bleibt vorbehalten.