5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 24'455.90 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 3. Juli 2020 auf dem Grundstück Nr. […] erfüllt sind und die mit Verfügung vom 16. Juni 2020 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts in diesem Umfang zu bestätigen ist.