3.3.2. Pauschalpreis Demgegenüber ist unbestritten, dass die Gesuchstellerin für die Erstellung der beiden Häuser ursprünglich beauftragt wurde und hierfür ein Werkpreis von Fr. 242'858.90 (exkl. MwSt.) pro Haus (vgl. GB 6), d.h. total Fr. 485'717.80, vereinbart wurde. Unbestritten ist auch, dass die Zahlungen in Euro zu erfolgen hatten und vom Pauschalpreis EUR 22'821.00 noch unbezahlt blieben. Sowohl die Umrechnung in Schweizer Franken als auch der Wechselkurs blieben unbestritten, weshalb von einem noch unbezahlten Betrag von Fr. 24'455.90 ausgegangen werden kann. Die Gesuchsgegnerin argumentiert zwar, der Gesuchstellerin stünde dieser Betrag gestützt auf Art.