3.3. Würdigung Die Frage, ob die Gesuchstellerin mit der Gesuchsgegnerin oder mit der A. GmbH in einem Vertragsverhältnis stand, kann vorliegend offenbleiben, da die Gesuchsgegnerin als Grundstückeigentümerin auch dann passivlegitimiert ist (Drittpfandverhältnis), wenn die Gesuchstellerin nicht mit ihr, sondern mit einer anderen Gesellschaft in einem Vertragsverhältnis stand.10