Die Sockelarbeiten seien zudem Teil des Pauschalpreises gewesen und nicht regieberechtigt. Die XPS-Platten seien von der L. GmbH angebracht worden. Die Elektroarbeiten seien von der F. GmbH erledigt worden, die Heizungsarbeiten und die Wasseranschlüsse von der A. H. GmbH. An den Hausfassaden seien keine von der Offerte abweichenden Arbeiten vorgenommen worden. Mit der Wasserzuleitung zum Haus 2 habe die Gesuchstellerin nichts zu tun gehabt, da die Sanitärarbeiten von der A. H. GmbH und die Wasserzuleitungen von der R. GmbH erledigt worden seien (Antwort Rz. 11, AB 9 ff.).