3.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin macht geltend, sie sei nicht mit der Gesuchstellerin, sondern mit der deutschen A. GmbH ein Vertragsverhältnis eingegangen (Antwort Rz. 5 und 7). Die seitens der Gesuchstellerin als GB 6 eingereichte Offerte befinde sich nicht in ihren Akten (Antwort Rz. 6). Richtig sei zwar, dass die Gesuchstellerin für die deutsche A. GmbH – wohl als Subunternehmerin – Arbeiten an den umstrittenen Grundstücken ausführte.