Darüber hinaus habe die Gesuchsgegnerin die Gesuchstellerin mit Regiearbeiten beauftragt. Für das Haus 1 (Grdst.-Nr. […]) seien Arbeiten für das Dachgeschoss (Fr. 12'000.00), den Sockel (Fr. 2'197.08), den Umbau Wand/Dachgeschoss (Fr. 1'098.54) sowie die Vorbereitung Elektro und Heizung (Fr. 7'323.60) angefallen. Für das Haus 2 (Grdst.-Nr.