GB 6). Zwar habe die Gesuchsgegnerin dieses Angebot nie unterzeichnet, die beiden Häuser aber mündlich bestellt, von der Gesuchstellerin errichten lassen und dieser auch entsprechende Geldbeträge überwiesen (Gesuch Rz. III/4 ff.; GB 7 ff.). Auf die Mehrwertsteuer habe die Gesuchstellerin entgegenkommenderweise verzichtet (Gesuch Rz. III/6). Von den Pauschalbeträgen seien derzeit noch Fr. 24'455.90 für das Haus 2 (Grdst.-Nr. […]) offen (Gesuch Rz. III/7).