Zunächst habe die Gesuchsgegnerin hierfür im Jahr 2019 bei der deutschen A. GmbH eine Offerte eingeholt (Gesuch Rz. III/2; GB 4). Mangels eigener Kapazitäten habe die A. GmbH der Gesuchsgegnerin vorgeschlagen, die Häuser von der Gesuchstellerin erstellen zu lassen, woraufhin diese der Gesuchsgegnerin am 21. März 2019 das Angebot 2019-13 über ein Haus zu Fr. 242'858.90 (exkl. MwSt.) gesandt habe (Gesuch Rz. III/3; GB 6).