5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 202'672.55 zuzüglich Zins von 5 % seit 19. Januar 2020 auf Fr. 150'000.00 sowie Zins von 5 % seit 20. März 2020 auf CHF 16'856.30 und Zins von 5 % seit 7. Mai 2020 auf CHF 35'816.25 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 11. Juni 2020 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts entsprechend zu bestätigen ist.