4.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten mittels separater Verfügung oder im ordentlichen Verfahren bleibt vorbehalten, falls dieses vor dem Handelsgericht stattfindet. -3- 2. Die Gesuchstellerin unterliess es in der Folge bis zum 4. Mai 2020 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Sicherstellung der von der gesuchsgegnerischen Streitberufenen eingereichten Zahlungsgarantie Nr. 567 der U. AG vom 28. Januar 2020 über Fr. 223'000.00 anzuheben. 3. Mit Gesuch vom 2. Juni 2020 (Postaufgabe: 2. Juni 2020) stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: