2. In Gutheissung des Gesuchs vom 17. Dezember 2020 wird gerichtlich vorsorglich festgestellt, dass die von der gesuchsgegnerischen Streitberufenen eingereichte Zahlungsgarantie Nr. 567 der U. AG vom 28. Januar 2020 über Fr. 223'000.00 als hinreichende Sicherheit gemäss Art. 839 Abs. 3 ZGB gilt.