5. Zwischenfazit Mangels Hauptsachen- und Nachteilsprognose ist das Gesuch abzuweisen. Das Gesuch ist offensichtlich unbegründet, weshalb der Gesuchsgegnerin keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu gegeben ist (Art. 253 ZPO). 6. Zustellung Die Zustellung des Gesuchs erfolgt ausschliesslich an die Gesuchsgegnerin selber, weil dem Handelsgericht keine Vollmacht eines allfälligen Rechtsvertreters der Gesuchsgegnerin vorliegt.