per 13. April 2020 keine hängigen Grundbuchgeschäfte eingetragen. Zudem müsste die Rechtsbegehren Ziff. 1b beantragte Grundbuchsperre sowieso abgewiesen werden: Eine Grundbuchsperre kann nur dann angeordnet werden, wenn das Gesetz sie vorsieht.17 Im Bundesprivatrecht ist eine Grundbuchsperre beispielsweise gestützt auf Art. 178 Abs. 3 ZGB im Eherecht vorgesehen.18