Generalversammlung zustimmen.6 4. Nachteilsprognose 4.1. Behauptungen der Gesuchstellerin Die Gesuchsteller 1-5 begründen den drohenden nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil insbesondere damit, dass die Gesuchsgegnerin ohne die beantragten vorsorglichen Massnahmen das Grdst.-Nr. 1234 GB N. jederzeit an einen Dritten veräussern oder belasten könnte, und dieser gestützt auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs in seinem Erwerb geschützt wäre (vgl. Art.