3. Mit Gesuch vom 15. April 2020 (gleichentags persönlich überbracht) stellten die Gesuchsteller 1-5 die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei der Gesuchsgegnerin unter Androhung von Strafe namentlich gegenüber den (widerrechtlich eingetragenen) Organen Z. und Y. gemäss Art. 292 StGB mit Busse im Widerhandlungsfalle zu verbieten, ohne Zustimmung der Gesuchsteller 2 oder 5, allein gestützt auf Handlungen von Y., und/oder Z., Rechtsgeschäfte jeglicher Art abzuschliessen, insbesondere: