5. Sicherheitsleistung Die Gesuchsgegnerin behauptet, die Besteller hätten für den geltend gemachten Ausstand in der Form einer Zahlungsbestätigung der N. AG vom 8. Oktober 2019 Sicherheit geleistet. Für den Bestreitungsfall seien die Besteller bestrebt, eine Bankgarantie vorzuweisen. Wegen der Abwesenheit des Bankberaters liege eine solche derzeit noch nicht vor (Antwort Rz. 5, 9.5; AB 12).