4. Eintragungsfrist Die Gesuchstellerin behauptet, die Arbeiten auf dem Pfandrechtsgrundstück hätten bis Ende September 2019 gedauert. Am 18. September 2019 habe der Rechtsvertreter der Besteller behauptet, es sei noch im Treppenhaus gearbeitet worden, der Boden der Garage sei noch nicht fertiggestellt und in der Decke des Technikraums habe sich noch eine Schalungsplatte befunden. Arbeiten ergäben sich auch aus den Baujournalen Nrn. 102-104. Am 30. September 2019 sei die Montage der Schliessanlage erfolgt (Gesuch Rz. II.6, GB 8-11). -8-