Auch die weiteren Behauptungen der Gesuchstellerin sind zwar knapp, aber dennoch schlüssig: Sie behauptet nicht nur einen Grundvertrag abgeschlossen, sondern auch zu Mehrleistungen angewiesen worden zu sein. Sie habe sämtliche Bauarbeiten auftragsgemäss ausgeführt und darüber abgerechnet. Nach Abzug sämtlicher Zahlungen seien noch Fr. 266'807.30 ausstehend.