3. Pfandsumme 3.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, sie sei als Totalunternehmerin mit D. und H. M. (die Besteller) am 2. November 2016 einen Werkvertrag eingegangen. Darin habe sie sich zur schlüsselfertigen Ausführung des beschriebenen Bauprojekts verpflichtet. Das entsprechende Gebäude sei erstellt worden. Die Schlüssel habe der Rechtsvertreter der Besteller am 1. Oktober 2019 erhalten. Die Gesuchstellerin sei damit ihren werkvertraglichen Pflichten nachgekommen (Gesuch Rz.