3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 20. Januar 2020 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 4'000.00 zu leisten. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 20. Januar 2020 eine verbesserte Vollmacht einzureichen, aus der sich eine rechtsgültige Unterzeichnung einwandfrei ergibt. Die Unterschriften müssen entweder leserlich oder mit Druckbuchstaben ergänzt sein.