2. Die Anweisung sei superprovisorisch ohne Anhörung der Gesuchsgegnerin zu verfügen und dem Grundbuchamt unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzuteilen. 3. Der Gesuchstellerin sei eine angemessene Frist anzusetzen, um Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes gemäss Ziff. 1 anzuheben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." -3- 4. Am 6. Januar 2020 erliess der Vizepräsident folgende Verfügung: