" 1. Das Grundbuchamt Wohlen sei anzuweisen, zulasten des Grundstücks in der Gemeinde O., Grundbuch- / Grundblatt-Nr. 123 Kataster-Nr. unbekannt, zugunsten von der gesuchstellenden Partei ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 15628.8 nebst 5 % Zins seit 29.03.2020 vorläufig als Vormerkung einzutragen. 2. Die Anweisung sei superprovisorisch (d.h. sofort nach Eingang des Gesuchs ohne Anhörung der Gegenpartei) zu verfügen und dem Grundbuchamt unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzuteilen.