3. Mit Gesuch vom 2. März 2020 (persönlich überbracht am 3. März 2020) stellte die Gesuchstellerin die folgenden Rechtsbegehren: -3- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: 1. Zuständigkeit Gemäss Art. 60 ZPO prüft das Gericht von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen gegeben sind. Zu den Prozessvoraussetzungen gehört unter anderem die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).