5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 21'397.80 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 22. Oktober 2020 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 16. Dezember 2020 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts in diesem Umfang zu bestätigen ist. - 10 -