Zusätzlich habe die Gesuchsgegnerin am 28. Mai 2020 eine Rechnung der L. AG im Betrag von Fr. 6'692.50 bezahlt. Dabei sei es um die Lieferung und Montage von Fenstersimse gegangen, die die Gesuchstellerin nun in ihrer Rechnung Nr. 2019043 unter der Position 6 im Umfang von Fr. 6'120.00 (exkl. MwSt.) noch einmal in Rechnung gestellt habe. Diese Position sei daher vollumfänglich zu streichen, sodass sich der Anspruch der Gesuchstellerin auf Fr. 14'800.55 reduziere (Antwort Rz. 18 f.; AB 10 f.).