Die Gesuchsgegnerin habe die Schlussrechnungen Nr. 20191043 und Nr. 20191048 durch H.M. überprüfen lassen, der festgestellt habe, dass verschiedene Ausmasse und Einheitspreise nicht stimmen würden (Antwort Rz. 9; AB 3). Die Fehler beträfen verschiedene Positionen, die die Gesuchsgegnerin in Rz. 11 ihrer Antwort auflistet. Unter Berücksichtigung dieser Fehler belaufe sich der Betrag der Schlussrechnung Nr. 20191043 auf Fr. 86'363.65 anstatt Fr. 104'343.60 und der Betrag der Schlussrechnung Nr. 20191048 auf Fr. 8'367.80 anstatt Fr. 13'279.45. Daraus resultiere, dass die Gesuchstellerin bloss noch einen Anspruch auf Fr. 7'421.20 anstatt Fr. 30'313.05 habe (Antwort Rz. 12 f.; AB 3).