In Bezug auf die Schlussrechnung Nr. 20191043 sei festzuhalten, dass diese die Schlussrechnung Nr. 20191048 betreffend BKP 285.0 (Aussenmalerarbeiten) integriere. Diesbezüglich betrage der Rechnungsbetrag Fr. 12'330.05 (exkl. MwSt.). Da die Gesuchsgegnerin für die Aussenmalerarbeiten allerdings schon akonto Fr. 25'000.00 geleistet habe, habe sich aus der Schlussrechnung Nr. 2019048 ein Guthaben zugunsten der Gesuchsgegnerin im Umfang von Fr. 11'720.55 ergeben (Fr. 25'000.00 ./. Fr. 12'330.05 * 1.077).