3.1.2. Gesuchsgegnerin In ihrer Antwort führt die Gesuchsgegnerin aus, sie habe für die Sanierung von drei Liegenschaften in B., K. und F. H.M. als Generalunternehmer beigezogen und für jede Baustelle einen Generalunternehmervertrag abgeschlossen (Antwort Rz. 4; AB 2). H.M. arbeite regelmässig mit der Gesuchstellerin zusammen, wobei in diesem Verhältnis stets nach Einheitspreisen abgerechnet würde (Antwort Rz. 5; GB 9). Es handle sich daher um ein Drittpfandverhältnis (Antwort Rz. 6).